Kastanienhof - im Herzen Zornheims

Willkommen auf dem Kastanienhof im Herzen Zornheims

Die Heimat und Kultur pflegen, schützen und gemeinsam weiterentwickeln!

DAS BEDEUTET FÜR MICH:

  • zusammen mit den Landwirten, Winzer, Jägern und Naturschutzverbänden unsere Kulturlandschaft zu schützen und behutsam weiterzuentwickeln.
  • die Gewässerpflege als Pflichtaufgabe besser wahrzunehmen und Renaturierungsmaßnahmen gemeinsam mit den Betroffenen zu besprechen.
  • realistische Lärmschutzmaßnahmen zu erarbeiten und die Umsetzung einzufordern.
  • den Landschaftsplan der Verbandsgemeinde unter den Gesichtspunkten Vernetzung, Biodiversität und Nachhaltigkeit umzusetzen.
  • ein Tourismuskonzept zu entwickeln und umzusetzen.


Trotz der Nähe zum Industriestandort Mainz ist die Verbandsgemeinde geprägt durch eine jahrhundertealte Kulturlandschaft mit Wein-, Obst- und Ackerbau. Umweltschutz ist seit jeher ein integraler Bestandteil dieser Kulturlandschaft, zu deren Erhalt und Fortentwicklung die Landwirte einen unschätzbaren Beitrag leisten. Auch die Jagdpächter gilt es bei allen Schutzmaßnahmen bei unseren Feld-, Wein-, Wiesen-, Wald- und Gewässerflächen mit einzubeziehen.

Hier gilt es, künftig eine bessere Balance zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Umwelt- und Ausgleichsmaßnahmen und der Förderung der Landwirtschaft zu erreichen. Hierbei hat die Verbandsgemeinde gleichermaßen ihrer Pflicht zu erfüllen, die Gewässer und Bachläufe der Gemeinden dementsprechend zu pflegen. Im Einvernehmen mit den Landwirten sollten Renaturierungsflächen geschaffen werden. Ausgleichsflächen gilt es behutsam in der Gemarkung auszuwählen.

Die Attraktivität der Verbandsgemeinde beruht einerseits auf ihrer Nähe zur Landeshauptstadt Mainz und dem Rhein-Main-Gebiet, andererseits auf der ländlichen Ausprägung unserer Gemeinden. Dies bedeutet: So viel Mobilität wie nötig – so wenig Umweltbelastung wie möglich! Der Flughafen Frankfurt ist Arbeitgeber und wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere Region. Jedoch hat der Flugverkehr negative Auswirkungen für die hier lebenden Menschen, die es zu minimieren und gerecht zu verteilen gilt. Insbesondere ist eine ausgewogene Verteilung der An-und Abflugrouten  sicherzustellen. Die Möglichkeiten, durch veränderte An- und Abflugverfahren Lärm am Boden zu reduzieren, sind voll auszureizen. Flugbewegungen an Randzeiten, insbesondere durch laute Flugzeugtypen, sind zu verringern.

Lärm verursacht auch die A 63. Hier muss der Lärmschutz verstärkt werden – und sich bei den zuständigen Stellen  vehement dafür eingesetzt werden. Die Verbandsgemeinde darf beim Thema Lärmschutz nicht nur den Fluglärm betrachten und einseitig ihre Aktivitäten darauf konzentrieren. Vielmehr muss z. B. der rechtlichen Verpflichtung nachgekommen werden, eine Lärmaktionsplanung zu gestalten. Diese muss insbesondere eine Analyse, welche Wohngebiete von Lärm besonders betroffen sind, beinhalten. Daran anknüpfend gilt es mögliche Maßnahmen abzuleiten, die realistisch umsetzbar erscheinen.

Die Aufgabe Tourismusförderung wurde bereits vor Jahren von den Gemeinden auf die VG übertragen. Hier gilt es im Zusammenschluss zwischen örtlichen Winzern, Restaurant- und Beherbergungsbetrieben Konzepte zu entwickeln, die an überörtlichen bestehenden Tourismuskonzepte andocken und das Engagement hierfür zu fördern.